Allgemeine Geschäftsbedingungen
zahnärzte.online — ein Produkt der TRIVENDI Internetdienstleistungen
Stand: 25. Juni 2026 | Version 2.0 — Entwurf
Gegenüber v1.0 geändert: § 4.1–4.2 (DSGVO/AVV), § 7.1–7.2 (Laufzeit/Kündigung), § 12.4 (Haftungsbegrenzung), § 14.2–14.4 (KI-Recht/AI Act)
Hinweis: Dieser Entwurf dient als Arbeitsgrundlage und ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Vor Produktionseinsatz ist eine Überprüfung durch einen auf IT- und Medienrecht spezialisierten Anwalt erforderlich.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1 Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der TRIVENDI Internetdienstleistungen, Dominik Leusmann (nachfolgend „Anbieter") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über das Produkt zahnärzte.online geschlossen werden.
Anbieter im Sinne dieser AGB ist: [Vollständige Firma, Adresse, USt-IdNr., Kontaktdaten — offen: Punkt 4]
1.2 Kundenkreis
zahnärzte.online richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB — konkret an zugelassene Zahnarztpraxen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) mit zahnärztlichem Schwerpunkt sowie zahnmedizinische Berufsausübungsgemeinschaften in Deutschland. Der Vertrag kommt nicht mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB zustande.
1.3 Vorrang individueller Vereinbarungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 Beschreibung der Leistungen
zahnärzte.online erbringt für Zahnarztpraxen folgende Hauptleistungen gemäß dem jeweils vereinbarten Paket (Starter, Professional, Growth):
- Konzeption, Design und Entwicklung einer individuellen Praxiswebsite auf Basis von WordPress
- Erstellung praxisspezifischer Inhalte (nachfolgend „Content-Packs") für definierte Behandlungsthemen
- Einrichtung und Konfiguration des Intent Navigators zur patientenorientierten Seitenführung
- Einrichtung einer lokalen SEO-Grundstruktur inklusive Google Business Profile (Umfang gemäß Paket)
- Laufende Pflege, Aktualisierung und Inhaltserweiterung nach Freigabe (monatlicher Retainer)
- Bereitstellung von Supportstunden gemäß Paket (2, 4 oder 8 Stunden pro Monat)
- Optional: Verzeichniseinträge, Ratgeberartikel, Career-Modul, Doctolib-Integration, Reporting und SEO-Audit
2.2 Sieben-Tage-Lieferzusage
Der Anbieter verpflichtet sich, innerhalb von sieben Werktagen nach dem vereinbarten Intake-Gespräch eine vollständige erste Website-Vorlage zur Prüfung und Freigabe durch den Kunden bereitzustellen. Die Sieben-Tage-Frist beginnt mit dem Abschluss des Intake-Gesprächs und setzt voraus, dass der Kunde alle hierfür erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig bereitgestellt hat.
Die Vorlage gilt als vollständig im Sinne dieser Zusage, wenn sie Seitenstruktur, Entwurfsdesign, erste Content-Pack-Texte, Navigator-Grundkonfiguration und lokale SEO-Metadaten enthält. Endgültige Freigabe, etwaige Korrekturschleifen und der Livegang der Website sind von der Sieben-Tage-Frist ausgenommen.
2.3 Abgrenzung: Website-Entwurf vs. Livegang
Der Livegang der Website setzt die ausdrückliche schriftliche Freigabe durch den Kunden voraus. Änderungswünsche des Kunden nach Vorlage der ersten Version werden im Rahmen einer vereinbarten Korrekturschleife berücksichtigt. Umfang und Anzahl der Korrekturschleifen sind im individuellen Angebot zu definieren.
2.4 Leistungsabgrenzung Medizin/Recht
zahnärzte.online erstellt keine medizinischen Diagnosen, Therapieempfehlungen oder rechtlich verbindlichen Auskünfte. Der Intent Navigator dient ausschließlich der orientierenden Patientenführung und stellt weder eine medizinische Beratung noch eine ärztliche Empfehlung dar. Dies ist auf der Website des Kunden transparent zu kommunizieren.
§ 3 HWG-Konformität und Inhaltsverantwortung
3.1 Prüfung durch den Anbieter
Der Anbieter prüft alle erstellten Inhalte vor Auslieferung an den Kunden auf Konformität mit dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) sowie den berufsrechtlichen Vorgaben der zuständigen Zahnärztekammern (insbesondere Musterberufsordnung der Zahnärzte, MBO-ZÄ). Der Anbieter handelt dabei nach bestem Wissen und branchenüblicher Sorgfalt.
3.2 Eigenverantwortung des Kunden
Die fachliche, rechtliche und berufsrechtliche Endverantwortung für sämtliche auf der Praxiswebsite veröffentlichten Inhalte liegt beim Kunden als zugelassenem Zahnarzt bzw. Praxisinhaber. Der Kunde ist verpflichtet, alle Inhalte vor dem Livegang auf ihre inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Konformität mit den für seine Praxis geltenden Berufs- und Werbevorschriften zu prüfen und freizugeben.
3.3 Nachträgliche Beanstandungen
Werden Inhalte nach dem Livegang durch Behörden, Kammern oder Gerichte beanstandet, hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren. Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Anpassung der beanstandeten Inhalte im Rahmen der vereinbarten Supportstunden. Eine darüber hinausgehende Haftung des Anbieters für berufsrechtliche Beanstandungen ist ausgeschlossen.
3.4 Kundenangaben
Der Anbieter erstellt Inhalte auf Grundlage der vom Kunden im Intake-Gespräch und in der weiteren Kommunikation gemachten Angaben. Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben. Unrichtige Angaben, die zu fehlerhaften Inhalten führen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
§ 4 DSGVO und Datenschutz
▸ Geändert gegenüber v1.0: § 4.1 und 4.2 vollständig neu gefasst auf Basis der DSGVO-Tätigkeitsanalyse (Punkt 6 der offenen Punkte). Differenzierung nach Verarbeitungsrolle, Pflicht zum separaten AVV als Anlage 1 jetzt explizit, Joint Controllership bei GBP adressiert.
4.1 Rollen der Parteien nach DSGVO
Soweit TRIVENDI im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Kunden verarbeitet — insbesondere bei Website-Pflege, Zugriff auf Kontaktformular-Daten, Server-Logfiles, Webanalytics sowie Pflege des Google Business Profile — handelt TRIVENDI als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 i.V.m. Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die auf der Praxiswebsite verarbeiteten personenbezogenen Daten seiner Patienten und Nutzer.
Soweit TRIVENDI personenbezogene Daten zu eigenen Zwecken verarbeitet — insbesondere zur Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung und für eigene Geschäftszwecke gegenüber dem Kunden — ist TRIVENDI insoweit eigenständig Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
Sollte für einzelne Verarbeitungstätigkeiten, insbesondere im Bereich der Google-Business-Profile-Pflege, eine gemeinsame Festlegung von Zwecken und Mitteln durch beide Parteien vorliegen, treffen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO.
4.2 Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Die Parteien schließen vor Beginn jeder Datenverarbeitung im Auftrag des Kunden einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO (Anlage 1 zu diesem Vertrag). Dieser AVV geht den Regelungen dieser AGB im Konfliktfall vor. Ohne unterzeichneten AVV beginnt der Anbieter nicht mit Leistungen, bei denen ein Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Patienten erfolgt.
TRIVENDI schließt seinerseits mit allen Subdienstleistern, die im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Kunden erhalten (insbesondere Hosting-Anbieter, eingesetzte Software-Tools), Auftragsverarbeitungsverträge ab oder stellt deren DSGVO-Konformität auf anderem geeignetem Wege sicher.
4.3 Datenschutzerklärung der Praxiswebsite
Der Anbieter stellt dem Kunden eine Vorlage für eine datenschutzkonforme Datenschutzerklärung für die Praxiswebsite zur Verfügung. Die rechtliche Überprüfung und Anpassung dieser Vorlage obliegt dem Kunden, insbesondere bei Einsatz von Drittanbieter-Tools (Online-Terminbuchung, Newsletter, Analytics). Der Anbieter empfiehlt die Prüfung durch einen Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalt vor dem Livegang.
4.4 Cookie-Consent und eingebettete Dienste
Soweit auf der Praxiswebsite Dienste Dritter eingebunden werden (insbesondere Online-Terminbuchung via Doctolib, Google Maps, Google Analytics, Social-Media-Einbindungen), ist der Kunde für die rechtskonforme Einholung der erforderlichen Einwilligungen verantwortlich. Der Anbieter richtet ein Cookie-Consent-System ein; die inhaltliche Konfiguration und Rechtskonformität liegt beim Kunden.
4.5 Drittdienste (Doctolib, Google Business)
Bei der Integration von Diensten wie Doctolib oder Google Business Profile handelt der Anbieter als Dienstleister des Kunden. Vertragliche Beziehungen zu diesen Drittanbietern entstehen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter. Für Drittlandtransfers personenbezogener Daten an US-Dienstleister (insbesondere Google) gelten die jeweiligen Standardvertragsklauseln oder das EU-US Data Privacy Framework. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Änderungen, Ausfälle oder Datenschutzverstöße dieser Drittdienste.
§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte
5.1 Vom Anbieter erstellte Inhalte
Der Anbieter räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich unbefristetes und auf den Betrieb der Praxiswebsite beschränktes Nutzungsrecht an allen eigens für den Kunden erstellten Inhalten (Texte, Design, Grafiken, Seitenstruktur) ein. Eine Übertragung oder Unterlizenzierung dieser Rechte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
5.2 Open-Source-Komponenten (WordPress)
Die Praxiswebsite basiert auf WordPress, einem unter der GPL-Lizenz veröffentlichten Open-Source-CMS. Der Anbieter nutzt WordPress und ggf. weitere Open-Source-Plugins gemäß deren jeweiligen Lizenzbedingungen. Dem Kunden entstehen keine zusätzlichen Lizenzkosten für WordPress selbst.
5.3 Intent-Navigator-Plugin
Der Intent Navigator ist ein vom Anbieter entwickeltes WordPress-Plugin. Der Kunde erhält das Recht, den Intent Navigator während der Laufzeit des Vertrags auf seiner Praxiswebsite zu betreiben. Bei Vertragsende kann der Kunde den Intent Navigator als separates WordPress-Plugin weiter nutzen; die Konditionen hierfür sind in § 9 geregelt.
5.4 Content-Packs
Content-Packs basieren auf einer vom Anbieter entwickelten Vorlagenstruktur und werden für den Kunden individuell befüllt und angepasst. Der Kunde erhält das dauernde Nutzungsrecht an den für ihn individualisierten Inhalten eines Content-Packs. Die zugrundeliegende Pack-Struktur und -Logik verbleibt im Eigentum des Anbieters.
5.5 Vom Kunden bereitgestellte Materialien
Der Kunde garantiert, dass er für alle von ihm bereitgestellten Materialien (Fotos, Texte, Logos, Praxisbilder) über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und diese dem Anbieter zur Einbindung in die Praxiswebsite überlassen darf. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten Dritter durch vom Kunden bereitgestellte Materialien entstehen.
5.6 Stockfotos
Soweit der Anbieter lizenzierte Stockfotos für die Praxiswebsite verwendet, erfolgt dies im Rahmen der jeweiligen Lizenzvereinbarungen der Bildagenturen. Der Anbieter benennt im Angebot den eingesetzten Bildanbieter. Ein Austausch von Stockfotos durch praxiseigenes Bildmaterial ist jederzeit möglich.
5.7 Portfolio-Nutzung durch den Anbieter
Der Anbieter ist berechtigt, die Praxiswebsite und ihre Inhalte in seinem Portfolio als Referenzprojekt zu verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht. Die namentliche Nennung der Praxis erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
§ 6 Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsverzug
6.1 Preisstruktur
Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
- einer einmaligen Einrichtungsgebühr (Setup-Fee), die bei Vertragsschluss fällig wird und die Erstellung der Website, Grundkonfiguration und den Livegang abdeckt, sowie
- einer monatlichen Pauschalvergütung für die laufenden Leistungen gemäß dem vereinbarten Paket (Starter, Professional, Growth).
Konkrete Preise werden im individuellen Angebot ausgewiesen. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit zutreffend.
6.2 Early-Bird-Einrichtungspreis
Der zum Launch kommunizierte Early-Bird-Einrichtungspreis gilt ausschließlich für Verträge, die innerhalb des kommunizierten Aktionszeitraums abgeschlossen werden. Ein Anspruch auf den Early-Bird-Preis besteht nicht nach Ablauf des Aktionszeitraums.
6.3 Fälligkeit und Zahlungsziele
Die Einrichtungsgebühr ist bei Vertragsschluss bzw. nach Erhalt der entsprechenden Rechnung innerhalb von 14 Tagen netto fällig. Die monatliche Vergütung wird jeweils zu Beginn des Leistungsmonats in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen netto fällig.
6.4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die laufenden Leistungen (insbesondere Hosting, Inhaltspflege, Supportleistungen) bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zu unterbrechen, gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (aktuell 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu berechnen sowie Ersatz der nachweislich entstandenen, erforderlichen Kosten weiterer Mahnungen zu verlangen.
6.5 Preisanpassung
Der Anbieter ist berechtigt, die monatliche Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 8 Wochen zum nächsten Abrechnungsmonat anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Preisänderungsmitteilung.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
▸ Geändert gegenüber v1.0: § 7.1 und 7.2 neu gefasst: Automatische Verlängerung auf 12 Monate erhöht (marktüblich, Amortisationsinteresse), Kündigungsfrist auf 3 Monate angehoben (Händlerbund/Thieme-Standard). § 7.5 neu: gesetzliches Werkvertragskündigungsrecht nach § 648 BGB explizit adressiert und Abrechnungsmechanismus verankert.
7.1 Mindestlaufzeit
Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab dem Datum des Livegangsdatums der Praxiswebsite. Innerhalb der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
7.2 Verlängerung und ordentliche Kündigung
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform (E-Mail genügt) gekündigt wird.
7.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Anbieters liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Monatsvergütungen in Verzug ist; der Kunde auf der Praxiswebsite Inhalte veröffentlicht, die gegen geltendes Recht oder berufsrechtliche Pflichten verstoßen und auf Aufforderung des Anbieters nicht unverzüglich entfernt; oder der Kunde die Zulassung als Zahnarzt verliert. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Kunden liegt insbesondere vor, wenn der Anbieter die vertragswesentliche Leistung trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist nicht erbringt.
7.4 Form der Kündigung
Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail an die im Vertrag genannte Adresse des Anbieters genügt).
7.5 Gesetzliches Kündigungsrecht und Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung
Etwaige gesetzliche Kündigungsrechte des Kunden, insbesondere das freie Kündigungsrecht nach § 648 BGB (Internet-System-Vertrag als Werkvertrag gemäß BGH, Urteil vom 27.01.2011 – VII ZR 133/10), bleiben unberührt und können durch diese AGB nicht ausgeschlossen werden. Im Fall einer vorzeitigen Kündigung nach § 648 BGB behält der Anbieter seinen Vergütungsanspruch für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen; er muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie anderweitig erzielte oder böswillig unterlassene Einnahmen anrechnen lassen. Der Anbieter legt dem Kunden auf Anfrage die der Abrechnung zugrunde liegende Kalkulation offen.
§ 8 Supportstunden und Leistungsumfang
8.1 Supportstunden je Paket
Jedes Paket enthält ein monatliches Kontingent an Supportstunden (Starter: 2 Stunden, Professional: 4 Stunden, Growth: 8 Stunden). Diese Stunden können für Inhaltsänderungen, technische Anpassungen, neue Seiten oder Leistungserweiterungen eingesetzt werden.
8.2 Übertragung und Verfall
Nicht in Anspruch genommene Supportstunden eines Kalendermonats verfallen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Übertragung auf den Folgemonat ist auf Anfrage und nach Bestätigung durch den Anbieter möglich, maximal jedoch für einen Übertragungsmonat.
8.3 Zusätzliche Stunden
Stunden, die das monatliche Kontingent übersteigen, werden auf Basis eines im Angebot ausgewiesenen Stundensatzes abgerechnet und nach Beauftragung durch den Kunden durchgeführt.
8.4 Reaktionszeiten Support
Supportanfragen werden an Werktagen (Montag bis Freitag, 9–17 Uhr) innerhalb von 24 Stunden bestätigt. An Wochenenden und Feiertagen erfolgt eine Bestätigung am nächsten Werktag. Eine Bearbeitung innerhalb von 48 Stunden wird angestrebt; komplexe Änderungen werden nach gesonderter Terminabsprache umgesetzt.
§ 9 Vertragsbeendigung und Asset-Übergabe
9.1 Übergabe der Praxiswebsite
Nach Beendigung des Vertrags erhält der Kunde auf Anfrage ein vollständiges Export-Paket der Praxiswebsite, bestehend aus einer WordPress-Datenbankexportdatei (SQL), allen hochgeladenen Mediendateien sowie dem installierten Theme und den aktivierten Plugins. Die Übergabe erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach Vertragsende.
9.2 Intent-Navigator-Plugin nach Vertragsende
Das Intent-Navigator-Plugin kann nach Vertragsende als eigenständiges WordPress-Plugin vom Kunden weiter genutzt werden. Mit Vertragsende entfallen automatisch alle Support-, Update- und Wartungsleistungen für den Intent Navigator durch den Anbieter. Für die Weiterbetriebsoption können gesonderte Konditionen angeboten werden.
9.3 Hosting nach Vertragsende
Soweit der Anbieter Hosting-Leistungen erbracht hat, endet der Hosting-Vertrag mit dem Vertragsende. Der Anbieter stellt die Hosting-Umgebung noch für 30 Tage nach Vertragsende zur Verfügung, um einen reibungslosen Umzug zu einem anderen Hosting-Anbieter zu ermöglichen.
9.4 Google-Business-Profil
Ein vom Anbieter im Auftrag des Kunden eingerichtetes oder gepflegtes Google-Business-Profil verbleibt vollständig im Eigentum des Kunden. Der Anbieter überträgt alle administrativen Zugriffsrechte bei Vertragsende auf den Kunden oder einen vom Kunden benannten Dritten.
9.5 Ausstehende Forderungen
Die Übergabe der Website und der Zugriffsrechte setzt den vollständigen Ausgleich aller zum Zeitpunkt des Vertragsendes ausstehenden Forderungen des Anbieters voraus.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden
10.1 Intake-Gespräch
Der Kunde verpflichtet sich, zum vereinbarten Intake-Gespräch vollständige und zutreffende Informationen zu seiner Praxis, seinen Leistungen, seiner Zielgruppe und seinen Besonderheiten bereitzustellen. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen führen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
10.2 Bereitstellung von Materialien
Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig alle benötigten Materialien zur Verfügung, insbesondere: Praxisfotos, Team-Fotos und weitere Bildmaterialien, Logos und Corporate-Design-Elemente, Informationen zu Öffnungszeiten, Kontaktdaten und Anfahrt sowie Angaben zu besonderen Praxisausstattungen und Qualifikationen.
10.3 Freigabeprozess
Nach Vorlage der Website-Vorlage verpflichtet sich der Kunde, innerhalb von 10 Werktagen eine Freigabe oder konkrete, schriftliche Änderungsanfragen zu erteilen. Verzögert sich die Freigabe ohne Verschulden des Anbieters, verschieben sich vereinbarte Folgefristen entsprechend.
10.4 Aktualität der Praxisinformationen
Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über Änderungen zu informieren, die die Praxiswebsite betreffen: neue oder geänderte Öffnungszeiten, Personalveränderungen, neue oder eingestellte Leistungsangebote, geänderte Kontaktdaten sowie gesetzliche oder berufsrechtliche Änderungen mit Auswirkung auf die Website-Inhalte.
§ 11 Verfügbarkeit, Hosting und technische Infrastruktur
11.1 Hosting
Der Anbieter empfiehlt den Einsatz eines geeigneten Hosting-Anbieters für die Praxiswebsite. Hostet der Anbieter die Praxiswebsite im eigenen Namen oder bei einem Partnerdienstleister, gelten ergänzend die Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Hosting-Angebots. Der Kunde kann die Praxiswebsite auch bei einem eigenen Hosting-Anbieter betreiben; in diesem Fall übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für Verfügbarkeit und Performance.
11.2 Verfügbarkeitsziel
Soweit der Anbieter Hosting-Leistungen erbringt, strebt er eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an. Ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten, höhere Gewalt sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
11.3 Updates und Sicherheit
Der Anbieter führt im Rahmen der monatlichen Betreuung regelmäßige Updates von WordPress, Themes und Plugins durch und trifft angemessene Maßnahmen zur Absicherung der Website. Sicherheitsupdates werden unverzüglich nach Verfügbarkeit eingespielt. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden durch Zero-Day-Exploits oder Sicherheitslücken in Open-Source-Komponenten, die vor dem Update-Zeitpunkt unbekannt waren.
§ 12 Gewährleistung und Haftung
12.1 Mängelrüge
Weicht die erbrachte Leistung von der vertraglichen Leistungsbeschreibung ab, hat der Kunde dies unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Der Anbieter hat das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist (regelmäßig 14 Werktage für nicht-kritische Mängel, 48 Stunden für sicherheitsrelevante Mängel).
12.2 Haftungsausschluss für SEO-Ranking-Erfolge
Der Anbieter richtet eine lokale SEO-Grundstruktur ein und erbringt laufende SEO-Pflege gemäß dem vereinbarten Paket. Der Anbieter schuldet damit eine sorgfältige Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten Ranking-Erfolg in Suchmaschinen, keine garantierte Position auf Suchergebnisseiten (SERPs) sowie keine garantierte Anzahl neuer Patientenanfragen. Suchmaschinen-Rankings unterliegen Algorithmen Dritter, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.
12.3 Haftungsausschluss für HWG-Bewertungen durch Behörden
Trotz sorgfältiger HWG-Prüfung durch den Anbieter kann eine abweichende Bewertung durch Behörden, Kammern oder Gerichte nicht ausgeschlossen werden. Eine Haftung des Anbieters für solche abweichenden behördlichen oder gerichtlichen Bewertungen ist ausgeschlossen, sofern der Anbieter nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
12.4 Haftungsbegrenzung
▸ Geändert gegenüber v1.0: Klausel auf BGH-konforme Formel umgestellt (BGH VIII ZR 337/11). Bisherige Formulierung „maximal auf die im Haftungsjahr gezahlten Nettovergütungen" als ergänzender Cap beibehalten, aber durch Öffnungsklausel abgesichert. Begriff „Kardinalpflichten" im Text erläutert, um Intransparenzrisiko zu vermeiden.
Die Haftung des Anbieters für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für garantierte Beschaffenheiten, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieser Bestimmung sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei fahrlässiger Verletzung solcher wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Soweit gesetzlich zulässig und soweit dadurch der vertragstypische, vorhersehbare Schaden vollständig abgedeckt bleibt, ist die Haftung je Schadensfall zusätzlich auf einen Betrag in Höhe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Nettovergütung begrenzt.
12.5 Haftung für Drittdienste
Für Ausfälle, Datenverluste oder sonstige Schäden durch Drittdienste (insbesondere Google, Doctolib, Hosting-Anbieter, Verzeichnisplattformen) übernimmt der Anbieter keine Haftung.
§ 13 Google Business Profile und Drittplattformen
13.1 Optimierung und Pflege
Im Rahmen des Professional- und Growth-Pakets richtet der Anbieter das Google Business Profile (GBP) des Kunden ein, optimiert es und pflegt es laufend. Diese Leistung setzt voraus, dass der Kunde dem Anbieter die erforderlichen Zugriffsrechte einräumt.
13.2 Keine Garantie für GBP-Listings
Google entscheidet eigenständig über die Anzeige und Positionierung von Google-Business-Einträgen. Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass das GBP des Kunden in bestimmter Weise angezeigt wird oder ein bestimmtes Ranking in Google Maps erzielt.
13.3 Verzeichniseinträge
Der Anbieter erstellt und pflegt Verzeichniseinträge auf den im Angebot spezifizierten Plattformen (Jameda, DocFinder, Gelbe Seiten u.a.). Für die Inhalte dieser Einträge gilt § 3.2 entsprechend. Änderungen der Verzeichnisplattformen (Preise, Funktionen, Einstellung des Dienstes) liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
13.4 Bewertungen
Der Anbieter kann im Rahmen der Automatisierungs-Beratung (§ 15) Systeme zur automatisierten Bewertungsanfrage empfehlen. Der Anbieter ist zu keiner Zeit berechtigt und verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die gegen die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Bewertungsplattformen verstoßen oder Bewertungen künstlich zu beeinflussen.
§ 14 KI-Einsatz und Transparenz
▸ Geändert gegenüber v1.0: § 14.2 inhaltlich präzisiert: Differenzierung zwischen rein KI-generierten und hybrid erstellten Inhalten, Haftungsfreistellung bei Drittrechten. § 14.3 vollständig neu: Rechtslage nach §§ 2 Abs. 2, 7 UrhG, Offenlegungspflicht nach Art. 50 KI-VO (ab 02.08.2026) adressiert. § 14.4 neu: Dokumentationspflicht.
14.1 KI-gestützte Inhaltsproduktion
zahnärzte.online nutzt KI-Werkzeuge zur Unterstützung bei der Inhaltsrecherche, Strukturierung und Ersterstellung von Textentwürfen (nachfolgend „KI-Assistenz"). Alle mit KI-Assistenz erstellten Inhalte werden von einem menschlichen Redakteur geprüft, überarbeitet, auf HWG-Konformität bewertet und vor Auslieferung freigegeben. Der Anbieter trägt als redaktionell Verantwortlicher die inhaltliche Verantwortung für die ausgelieferten Inhalte.
14.2 Nutzungsrechte an KI-gestützten Inhalten
Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an den im Rahmen dieses Vertrages erstellten Inhalten zur vertragsgemäßen Verwendung auf der Praxiswebsite ein (§ 5.1). Soweit an einzelnen Inhalten urheberrechtlicher Schutz entsteht — insbesondere an solchen, bei denen ein maßgeblicher menschlicher Gestaltungsanteil vorliegt —, werden die entsprechenden Nutzungsrechte nach Maßgabe von § 5.1 eingeräumt.
Soweit Inhalte überwiegend ohne schöpferischen menschlichen Gestaltungsbeitrag durch KI erzeugt wurden, weist der Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass nach geltendem deutschem Recht (§§ 2 Abs. 2, 7 UrhG) an solchen Inhalten kein Urheberrechtsschutz entsteht und folglich keine ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden können. Der Anbieter kann nicht garantieren, dass vergleichbare KI-Outputs nicht auch von Dritten rechtmäßig genutzt werden.
14.3 Offenlegungspflichten nach KI-Verordnung
Für KI-gestützte Texte, die einer menschlichen redaktionellen Prüfung unterzogen wurden und bei denen TRIVENDI oder der Kunde die redaktionelle Verantwortung trägt, besteht nach aktueller Rechtslage (Art. 50 Abs. 4 VO (EU) 2024/1689, „KI-VO", anwendbar ab 02.08.2026) keine allgemeine Kennzeichnungspflicht gegenüber Endnutzern — dies gilt insbesondere für typische Praxis-Marketingtexte, die keine Angelegenheiten von öffentlichem Interesse im Sinne der Norm betreffen.
Soweit auf der Praxiswebsite ein KI-gesteuertes Dialogsystem (Chatbot) eingesetzt wird, ist beim ersten Nutzerkontakt transparent darauf hinzuweisen, dass eine Interaktion mit einem KI-System stattfindet (Art. 50 Abs. 1 KI-VO). Der Anbieter stellt sicher, dass entsprechende Hinweistexte in die Website integriert werden. Der Kunde ist für die Einhaltung etwaiger weiterer, nach dem 02.08.2026 in Kraft tretender Konkretisierungen durch die EU-Kommission verantwortlich, soweit diese den Betrieb der Website betreffen.
14.4 Dokumentation des menschlichen Schaffensanteils
Der Anbieter dokumentiert intern für jeden Inhaltserstellungsprozess den eingesetzten KI-Werkzeugtyp, die verantwortliche Person, den Bearbeitungsumfang durch den menschlichen Redakteur sowie das Freigabedatum. Diese Dokumentation dient dem Nachweis des redaktionellen Verantwortungsprozesses und wird auf Anfrage des Kunden oder zuständiger Behörden in angemessenem Umfang offengelegt.
§ 15 Automatisierungs-Beratung
15.1 Kostenlose Erstberatung
Der Anbieter bietet auf Wunsch eine kostenlose Beratung zu möglichen Automatisierungen in der Praxis an (insbesondere Telefonservice, Terminplanung, Bewertungsanfragen, Patientenkommunikation). Diese Beratung ist unverbindlich und führt zu keiner automatischen Beauftragung.
15.2 Drittanbieter-Empfehlungen
Für konkrete Automatisierungslösungen arbeitet der Anbieter ggf. mit spezialisierten Drittanbietern zusammen. Vertragsbeziehungen für solche Lösungen entstehen unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Leistungen dieser Drittanbieter.
15.3 DSGVO-Konformität bei Automatisierungen
Für die DSGVO-Konformität automatisierter Patientenkommunikation (z.B. Erinnerungs-SMS, Bewertungsanfragen) ist der Kunde als Auftraggeber eigenverantwortlich, insbesondere hinsichtlich der Einholung der erforderlichen Einwilligungen der Patienten.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1 Geltendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.2 Gerichtsstand
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.
16.3 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16.4 Änderungen der AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von mindestens 6 Wochen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich (E-Mail genügt) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die neuen AGB als akzeptiert. Auf dieses Widerspruchsrecht und seine Folgen wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
16.5 Textform
Soweit in diesen AGB Schriftform vorgesehen ist, genügt, wenn nicht ausdrücklich anders geregelt, die Übermittlung per E-Mail.
Redaktionelle Anmerkungen — Offene Punkte (Stand v2.0)
Durch Recherche geschlossene Punkte
✅ Punkt 2 — Haftungsbetrag bei Kardinalpflichten: BGH-konforme abstrakte Formel in § 12.4 eingearbeitet, ergänzender 12-Monats-Cap mit Öffnungsklausel. Anwaltliche Endprüfung auf Angemessenheit bleibt empfohlen, insbesondere wegen DSGVO-Haftungsrisiko (Art. 82 DSGVO).
✅ Punkt 5 — KI-Urheberrecht: § 14.2–14.4 vollständig neu. Kein Exklusivitätsversprechen an rein KI-generierten Inhalten, Offenlegungspflicht nach Art. 50 KI-VO ab 02.08.2026 adressiert, Dokumentationspflicht verankert. Rechtslage bleibt im Fluss (Instanzurteile nicht rechtskräftig).
✅ Punkt 6 — DSGVO-Auftragsverarbeiterstatus: § 4.1–4.2 vollständig neu. Tätigkeitsabgrenzung (AV / eigenverantwortlich / Joint Controllership GBP), Subdienstleister-AVV-Pflicht, Drittlandtransfer-Hinweis. AVV als Anlage 1 muss noch erstellt werden (→ Punkt 3 bleibt offen).
✅ Punkt 10 — Kündigungsfristen: § 7.1–7.2 auf 3 Monate Kündigungsfrist / 12 Monate Verlängerung angehoben. § 7.5 neu: gesetzliches § 648 BGB-Kündigungsrecht und Kalkulationsoffenlegung verankert. Steuerliche Behandlung der Einrichtungsgebühr mit Steuerberater klären.
Noch offene Punkte — vor Produktionseinsatz zu klären
Preisangaben konkretisieren: Stundensatz für Zusatzstunden (§ 8.3) und Mahngebühr (§ 6.4) mit konkreten Beträgen befüllen. Geschäftsentscheidung, kein Rechercheauftrag.
Formale Angaben zum Anbieter einsetzen (§ 1.1): vollständige Firmenbezeichnung, Adresse, Registrierungsnummer, USt-IdNr. Sobald vorhanden, direkt eintragen.
AVV nach Art. 28 DSGVO als Anlage 1 erstellen: separates Dokument, nicht Bestandteil dieser AGB. Zeitkritisch — vor erstem Vertragsabschluss mit Datenzugriff.
Opt-out-Klausel für Partnerprogramm (§ 15.2) präzisieren: Falls TRIVENDI Provisionen von Drittanbietern erhält, muss dies transparent gemacht werden (§ 612a BGB analog, UWG-Konformität). Noch nicht recherchiert.
Verzeichnisplattform-Konflikte prüfen (§ 13.3): AGB von Jameda, DocFinder, Gelbe Seiten auf Einschränkungen für Agenturen/Drittverwalter prüfen. Noch nicht recherchiert.
HWG-Werbeaussage „HWG-konform" auf Zulässigkeit prüfen (Landingpage): Ob dieser Hinweis selbst eine bewerbbare Eigenschaft darstellt oder als unzulässige Irreführung gelten kann. Noch nicht recherchiert.
zahnärzte.online AGB — Entwurf v2.0 — 25. Juni 2026 — Punkte 2, 5, 6, 10 eingearbeitet